KFZ-Sachverständiger
Unfall? Dann sind Sie hier richtig!
Ist der Schadenfall eingetreten benötigen Sie umgehend professionelle Hilfe.
Wichtig: Das Recht ist auf Ihrer Seite!
Laut § 249 BGB wurde "Ihnen" das Recht eingeräumt, im Haftpflicht-Schadenfall (Ihnen wurde ein Schaden zugefügt), frei zu entscheiden, welchen Sachverständigen Sie mit der Beweissicherung beauftragen. Die Kosten für das Gutachten müssen grundsätzlich vom Unfallverursacher bzw. "dessen Versicherer" übernommen werden!
Bestehen Sie auf einen freien & unabhängigen Gutachter "Ihrer" Wahl!
- Die zahlungspflichtige Versicherung wird Sie kaum über all "Ihre" Ansprüche und Rechte aufklären.
- Die Werkstattmeister sind mit diesem Thema oft fachlich überfordert und/oder haben eigene Interessen.
- Eine Reparaturerweiterung die sich im Zuge einer späteren Instandsetzung herausstellt, ist nur im Zusammenhang mit einem Gutachten vorgesehen, nicht bei einem Kostenvoranschlag. Daher bestehen Sie auf einen freien & unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl, es ist "IHR RECHT"!
- Merke: Ein Kostenvoranschlag wie ihn selbst ein Werkstatt-Meister erstellen kann, ist "kein" Gutachten. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung stellt das Gutachten eine beweissichernde Funktion dar. Mit einem anspruchslosen Kostenvoranschlag eines Handwerkers haben Sie im Ernstfall schlechtere Karten u. ggf. keine Beweissicherung.
Wer sich nach einem Schadenereignis, unaufgefordert bei Ihnen meldet, (im Regelfall die zahlungspflichtige Versicherung) ist mit Sicherheit nicht an Ihrem Wohlergehen interessiert!
Was Ihnen zusteht, ist gesetzlich geregelt (siehe Rubrik Haftpflichtschaden), da hat die Versicherung nichts anderes zu fordern. Nur Sie bestimmen wer den Schaden begutachtet. Lassen Sie sich anderes einreden! Ein geschädigter Autofahrer darf sein Unfallfahrzeug grundsätzlich zu dem von seinem Sachverständigen angegebenen Restwert veräußern. Er muss es zuvor nicht dem eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherer anbieten oder abwarten, bis dieser eine eigene Schätzung vornimmt. So hat das Amtsgericht (AG) Limburg in einem Urteil (Urteil vom 23.4.2015, AZ: 4 C 1277/14) entschieden.
Wir vertreten "ausschließlich" Ihre Interessen, und verhelfen Ihnen durch ein neutrales Gutachten, den Grundstein dafür zu legen, dass Sie Ihren Schaden vollständig vom Schädiger bzw. dessen Versicherer erstattet bekommen.
Unsere Gutachten erfassen sämtliche Faktoren, die zu einer reibungslosen Schadenregulierung bzw. juristischer Geltendmachung erforderlich sind. Mit der zahlungspflichtigen Versicherung setzen wir uns in Verbindung, sodass Sie sich um nichts weiter kümmern müssen.
Wir erstellen ausschliesslich Kfz-Haftpflicht-Gutachten. Viele Geschädigte bevorzugen die fiktive Abrechnung (Geld statt Reparatur). Diese abstrakte Form der Gutachtenerstellung verlangt eine besondere Sachkunde. Wer hier nicht ständig mit der aktuellen Rechtsprechung vertraut ist, riskiert viel Ärger und Zeit mit der zahlungspflichtigen Versicherung, bzw. Geld zu verlieren/Ihr Geld.
Rufen Sie uns an. Wir kommen auch gerne vor Ort, um ein für Sie kostenloses Haftpflicht-Gutachten des entstandenen Schaden zu erstellen, welches Sie bei Bedarf vor Gericht verwenden können.